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Willkommen Bautechnik Teil I: Balkone und Loggien

Bautechnik - Balkone und Loggien

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Publikation: Dip.-Ing. Otto Tremel, BCIC Groß-Zimmern

Thema: Bautechnik - Balkone und Loggienbild_otto_tremel-balkone-loggien

Die DIN 18195 Teil 5,  8.1.5 schreibt eine Mindesthöhe vom Oberbodenbelag  der Terrassen, Dachterrassen oder Balkone zu den Abdichtungskanten der Innenräumen von 15cm vor. Dieses Beispiel finde ich immer wieder bei  Ortsbegehungen bei Neu- und Altbauten. Angetroffen werden bei einer Vielzahl von Objekten Werte von teilweise weniger als 3 Zentimeter bis zum Umkehr der Höhenverhältnisse, so dass der Außenbereich höher ist als der Innenbereich.

In einem aktuellen Fall hatte ich zu beurteilen, inwieweit der Fensterbauer an dieser Stelle eine Balkontüre bzw. Terrassenaustrittstüre einbauen darf. Ergebnis: Durch den Einbau nimmt der Fensterbauer die Vorleistungen der anderen Gewerke ab. Meldet er hier keine Bedenken an, so muss er sich den Verstoß gegen die Fachregeln zurechnen lassen.

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Hintergrund dieser Problematik ist bei vielen Planern und Erstellern die Vorstellung, dass der Nutzer ohne Stufe nach außen gehen will. Obwohl im Sortiment der Hersteller mit dem notwendigen Höhenunterschied  vorhanden werden sogenannte Isokörbe bei Balkonen und Terrassen mit gleicher Höhe eingeplant und eingebaut. Dies führt zu den oben beschriebenen Ausführungsfehlern.  Hier muss dringend ein Umdenken erfolgen und die vorhandenen korrekten  bautechnischen Lösungen eingebaut werden.

 

 

Bei Dachterrassen ist die Situation noch viel prekärer. Durch die  von der aktuellen EnEV geforderte Mindestdämmdicke bei WLG 030 von 21 cm muss unter sogenannten Dachloggien und Dachterrassen einen Höhenversprung von mindestens 35 cm in der Decke eingeplant und ausgeführt werden.

Für den Fensterbauer ergibt sich: Sollte auf der Baustelle die korrekten Voraussetzungen nicht angetroffen werden, so muss dringend geklärt werden wie eine bautechnisch einwandfreie Lösung gefunden werden kann.  Unter Umständen geht dies nur durch ein Schwellprofil von mehr als 30 cm Höhe, und das wünscht sich niemand!
Also wenn Sie neu bauen oder sanieren wollen holen Sie sich Rat bei Fachleuten die das Ganze erfassen und sie umfassend beraten und während  des Baufortgangs und der Sanierung begleiten können.

 
 Eine billige Lösung kann sehr, sehr teuer werden. Im oben geschilderten Fall werden wohl Sanierungskosten von mehr als 30.000 € anfallen……

Das sollte Ihnen nicht passieren!


Nächstes Thema folgt!

BCIC Baucontol Ingenieurconsult, Dipl.-Ing. Otto Tremel, Tel. 06071/9793-0 bcic.de



Auf dass Ihnen  das nicht passiert!  Dann bis zum nächsten Mal -  Sachverständiger Dipl.-Ing. Otto Tremel - BCIC Baucontol Ingenieurconsult, Dipl.-Ing. Otto Tremel, Tel. 06071/9793-0 bcic.de

 

Mittwoch, 22. Februar 2012

Info-Clip (1:10)



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